SIGEKO NACH BAUSTELLENVERORDNUNG

Mit Einführung der Baustellenverordnung im Juli 1998 wurden die Aufgaben des Bauherren bei der Koordination seiner Baustellen neu definiert.

Gemäß § 4 BaustellV (Baustellenverordnung) ist der Bauherr verpflichtet, Arbeitsschutzmaßnahmen bei Planung und Ausführung zu berücksichtigen.

Die Aufgaben eines SiGeKo (Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator) sind in der BaustellV geregelt.

Die BaustellV hat das Ziel, durch besondere Maßnahmen zu einer Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten auf einer Baustelle beizutragen.

Besondere Gefahren auf Baustellen ergeben sich insbesondere daraus, dass Arbeiten auf der Baustelle von Beschäftigten verschiedener Arbeitgeber gleichzeitig oder nacheinander ausgeführt werden, was die Abstimmung der Arbeitgeber für die zutreffenden Schutzmaßnahmen erheblich erschwert.

SiGeKo müssen über Kenntnisse und Erfahrungen im Baufach und zum Arbeitsschutz im Baubereich verfügen. Sie müssen außerdem über Kenntnisse der speziellen, einem Koordinator obliegenden Tätigkeiten, Aufgaben und Verpflichtungen verfügen.

Wir beschäftigen drei ausgebildete Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinatoren und informieren Sie gerne über unsere Leistungen.